Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Kläranlage entsprechend Bestand dargestellt. Aus abwassertechnischen Gründen muss die Kläranlage erweitert werden. Die Erweiterung ist nur außerhalb des vorhandenen Geländes möglich, sodass als Voraussetzung für den Bebauungsplan "Erweiterung der Kläranlage Bischoffen", der zeitgleich aufgestellt werden soll, eine Teil-Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.
In die Teil-Änderung muss nur die Erweiterungsfläche aufgenommen werden.
Die Bauleitplanung muss im 2-stufigen Verfahren aufgestellt werden. Im nächsten Schritt ist daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Da die Kläranlage des Abwasserverband Oberes Aartal auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Mittenaar liegt, müssen die entsprechenden Beschlüsse durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mittenaar gefasst werden. Herr Zillinger als zuständiger Planer erläutert die Darstellungen der betroffenen Flächen, sowohl den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan (siehe TOP 4).
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, siehe Anlage, den Flächennutzungsplan zu ändern.
b) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.