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Gründung des Zweckverbandes "Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill"



Sachvortrag:
 
Die Klimaveränderungen mit den in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Unwettern, Starkregen, Hochwasser und Überflutungen hat der Lahn-Dill-Kreis mit seinen Städten und Gemeinden zum Anlass genommen, die aktuelle Situation im Lahn-Dill-Kreis zu erörtern, da spätestens seit der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und in vielen anderen Gebieten Europas sich gezeigt hat, dass allgemein deutlicher Handlungsbedarf besteht.
Da derartige Ereignisse nicht auf einzelne Kommunen begrenzt sind und wirksamer Hochwasserschutz nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen Halt macht, haben die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Lahn-Dill-Kreis unter Federführung einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe Überlegungen angestellt, wie der Hochwasserschutz im Lahn-Dill-Kreis verbessert werden kann. Dabei ist deutlich geworden, dass die Notwendigkeit besteht,
·         kreisweit den Status Quo zu erfassen und evaluieren und
·         die notwendigen Maßnahmen, um Risiken und Gefährdungen zu minimieren, zu ergreifen, bereits vorhandene Maßnahmen zu optimieren und dies gemeindeübergreifend abzustimmen.

Dabei waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass es sich um eine Gemeinschaftslösung handeln muss, die von dem Solidaritätsgedanken getragen wird.

An einem Beispiel kann dies verdeutlicht werden:
So kann eine Oberlieger-Kommune durchaus mit einer möglicherweise eher überschaubaren Hochwasserschutzmaßnahme wie z. B. einer kleineren baulichen Anlage das eigene Gebiet sinnvoll schützen, da Wassermengen erst im Unterliegerbereich drastische Auswirkungen haben können. Eine maßvolle Vergrößerung der Baumaßnahme könnte jedoch einen hohen Schutz der Unterlieger bedeuten. Fachlich und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wäre es daher sinnvoller, wenn die Oberliegerkommune von Anfang an die umfangreichere Hochwasserschutzmaßnahme gemeinsam mit den Unterliegern plant und umsetzt und die Kosten anteilig verursachungsgerecht getragen werden.

Auch wenn verschiedene Kommunen im Lahn-Dill-Kreis bereits eine Reihe von Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt haben und Hochwasserschutzkonzepte teilweise vorliegen, konnte festgestellt werden, dass eine grundlegende Betrachtung der Gesamtsituation für den Lahn-Dill-Kreis fehlt.
Auch ist das fachliche Know-how aufgrund der unterschiedlichen Größen und Aufgabenstellungen der Kommunen unterschiedlich verankert.
Dies alles veranlasste die kommunalen Vertreter, über eine Gemeinschaftslösung nachzudenken, in der in abgestimmter Weise die Grundlagen für eine Situationsbewertung sowie konkrete Umsetzungsvorschläge für den Ausbau des Hochwasserschutzes bis hin zu der Übernahme von weiteren Aufgaben zur Entlastung einzelner Kommunen beraten wurde.

Grundlage aller Betrachtungen ist die Erarbeitung des sogenannten Niederschlag-Abflussmodells, welches in dem Konzept (Anlage 2) näher erläutert ist.

Auf dieser Grundlage werden sich die für die Kommunen notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung eines effektiven Hochwasserschutzes ableiten.
Zu einem wirksamen Hochwasserschutz gehören neben der Errichtung und Betrieb von technischen Anlagen auch die Stärkung des natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche mit konkreten Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Gewässerpflege.

Da absehbar ist, dass eine Reihe von Aufgaben nur gemeindeübergreifend sinnvoll bearbeitet werden können, war die Schaffung einer verbindlichen Kooperationsstruktur zwingend notwendig. Überlegungen, auf Kooperationsbasis durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgabe wahrzunehmen, wurden als nicht lösungsgerecht angesehen:
Für die Aufgabenwahrnehmung, die zunächst in der Konzeptionierung, Planung und Bündelung der kommunalen Aufgaben liegt, bedarf es des Einsatzes von Fachleuten (Ingenieure), die als Arbeitskräfte gewonnen werden sollen.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen strukturiert vorbereitet, abgestimmt und verlässlich umgesetzt werden. Dies lässt sich nur in einer verbindlichen Rechtsform zielgerichtet umsetzen.
In Frage kam hier die Gründung eines hoheitlichen Zweckverbandes nach § 5 ff. KGG oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wie sie die Kommunen im Bereich der Holzvermarktung im Jahre 2019 abgeschlossen haben.

Da die Aufgabe der Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutzes eine hoheitliche Pflichtaufgabe ist und das Zweckverbandsrecht die kommunalrechtlichen Besonderheiten gut abbildet, bot es sich an, für die Aufgabenwahrnehmung im Gewässer- und Hochwasserschutz im Lahn-Dill-Kreis die Rechtsform des Zweckverbandes zu wählen.

Voraussetzung für die Gründung eines Zweckverbandes ist gemäß § 5 KGG, dass hoheitliche Aufgaben mit Gründung in den Verband eingebracht werden. Die Rechtfertigung zur Gründung eines Zweckverbandes setzt also zwingend voraus, dass eine Zuständigkeitsverlagerung stattfindet.

Da insbesondere die Übernahme des technischen Hochwasserschutzes die Bestandsaufnahme, Planung notwendiger Maßnahmen mit Erstellung des Niederschlagsabflussmodells sowie Festlegung der Umsetzungsschritte erfordert und dies erst in den nächsten Jahren erarbeitet werden kann, andererseits zwingend erste Zuständigkeitsverlagerungen erforderlich waren, um wirksam einen Zweckverband gründen zu können, wird vorgeschlagen, dass jede Kommune zunächst aus dem Bereich des Gewässerschutzes einen definierten Gewässerabschnitt in die Zuständigkeit des Zweckverbandes überträgt. Dies schließt nicht aus, dass in der Anfangszeit der Zweckverband die jeweilige Kommune beauftragt, einzelne Maßnahmen weiterhin für den Zweckverband zu erbringen. Die in die Zuständigkeit des Zweckverbandes bei Gründung übertragenen Gewässerabschnitte sind als Verbandsanlagen in Anlage 2 zur Satzung aufgeführt.

Die Aufgaben im Zweckverband, insbesondere im technischen Hochwasserschutz, sollen sukzessive aufgebaut werden, beginnend mit der Planung und Vorbereitung von konkreten Maßnahmen.
Nachfolgend werden weitere hoheitliche Aufgaben des Hochwasserschutzes wie Übernahme von Hochwasserschutzmaßnahmen oder Betreuung von Anlagen einzelner Kommunen, sofern diese dies wünschen, oder Errichtung eigener Hochwasserschutzanlagen als Verbandsanlagen übernommen werden. Dies bedarf dann gesonderter öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen und Ergänzung der Verbandssatzung.
Neben der Organisation der Gewässerunterhaltung der eingebrachten Gewässer als Verbandsanlagen wird der Verband das Niederschlagsabflussmodell erarbeiten und beraten, welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssen und wie diese umzusetzen sind. Zur Koordinierung und Betreuung sollen zwei Bedienstete eingestellt werden.

Für die Finanzierung wird zunächst davon ausgegangen, dass IKZ-Fördermittel akquiriert werden können, es steht eine bis zu 100 %-Förderung in Aussicht.

Der finanzielle Bedarf des Zweckverbandes für die ersten Geschäftsjahre wird mit knapp 135.000 € angenommen. Dieser soll durch die Verbandsumlage finanziert werden. Hierzu wurde der Vorschlag eines Beitragsschlüssel durch ein Fachplanungsbüro ermittelt. Der Beitragsschlüssel ist Anlage der zu beschließenden Satzung. 

Die Änderung des Beitragsschlüssels bedarf neben einer qualifizierten Mehrheit in der Verbandsversammlung auch der Zustimmung aller Verbandsmitglieder.

Sofern der Verband später weitere Aufgaben übernimmt, werden die dadurch entstehenden Kosten jeweils durch entsprechende Beiträge der Kommunen, die von Maßnahmen profitieren, nach festzulegenden Schlüsseln umgelegt (Verursacherprinzip).

Die Verbandsaktivitäten erstrecken sich grundsätzlich auf den Lahn-Dill-Kreis. Allerdings ist darüber hinaus auch angedacht, mit den umliegenden Landkreisen in engere Abstimmungen zu gehen, um auch überregional abgestimmt vorgehen zu können.

Zur Vorbereitung der Gründung wurde das Gesamtkonzept des Verbandes mit näheren Erläuterungen erstellt. Dies beinhaltet die Darstellung zu

·       Ausgangslage/Handlungsbedarf
·       Moderner Hochwasserschutz/Niederschlagsabflussmodell
·       Rechtsform/Organisation
·       Aufgaben des Zweckverbandes
·       Mitwirkung der Städte und Gemeinden
·       Wirtschaftliche Grundlagen
·       Satzung

und ist als Anlage B dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Da erst nach Beschlussfassung aller Kommunen, die bisher Interesse an der Zusammenarbeit signalisiert haben, feststeht, wer Gründungsmitglied des Zweckverbandes wird, kann es noch Änderungen des Beitragsschlüssels bei Aufteilung der angenommenen Kosten in Höhe von ca. 135.000 €/a geben.
Um das finanzielle Risiko der Kommune bei Gründung einzugrenzen, wird vorgeschlagen, die mögliche Anpassung des Verbandsbeitrages durch Ausfall einzelner Interessenten zu begrenzen.
Wenn weniger als 15 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlung der Gründung des Zweckverbandes und Beitritt zustimmen, müssten alle Kommunen nochmals mit der Gründung unter dann weitergehender angepasster Beitragsleistung befasst werden.

Die Gründung des Zweckverbands soll schnellstmöglich nach Vorliegen aller Beschlüsse und Genehmigung der Aufsichtsbehörde erfolgen. Die Verbandskommune wird wirksam am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung. Geplant ist ein Start spätestens zum Ende des 2. Quartals 2024.

Da die Kooperation von herausragender Bedeutung für die Verbesserung des Hochwasserschutzes ist, wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
 
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2021 bereits einstimmig dem Beitritt zum zukünftigen Hochwasserschutzzweckverband zugestimmt. Im Laufe des Jahres 2022 und 2023 wurde unter juristischer Begleitung sowie einer Arbeitsgruppe eine rechtssichere Satzung entworfen.
Es gilt nun abschließend unter allen beteiligten Städten und Gemeinden, diesen final abgestimmten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Beschluss:
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mittenaar stimmt der Gründung des Zweckverbandes "Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill" auf der Grundlage der als Anlage A beigefügten Satzung des Zweckverbandes Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Lahn-Dill mit den in § 1 der Satzung genannten weiteren Verbandsmitgliedern als Gründungsmitgliedern zu.
 
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand, unter der Voraussetzung, dass mindestens 15 Kommunen den Beitritt zu dem Zweckverband auf der Grundlage der als Anlage A beigefügten Satzung beschließen, den Beitritt für die Gemeinde Mittenaar zu erklären. Vor Abgabe der Beitrittserklärung ist die Gemeindevertretung über eventuelle Änderungen der geplanten Anzahl der Verbandsmitglieder bzw. Konditionen des Beitritts zu informieren.
 


 



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