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öffentlich


2. Teil-Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Ballersbach West", Ortsteil Ballersbach "



Sachvortrag:
 
In der Sitzung der Gemeindvertretung am 25.09.2023 wurde bereits durch Herrn Zillinger vom gleichnamigen Planungsbüro ein umfangreicher Sachstand zum Verfahrensstand gegeben und die notwendigen vorletzten Beschlüsse einstimmig gefasst. Alle noch offenen Fragen konnten von Herrn Zillinger umfassend beantwortet werden.
 
Die beiden letzten Beschlüsse (siehe a und b) konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gefasst werden, da noch Ausgleichmaßnahmen als Ersatzbiotope für die Feldlerche gefunden werden mussten. Dies ist in der Zwischenzeit in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des LDK geschehen. Es konnten Ersatzbiotope aufgezeigt werden. Der Vertrag für die Feldlerche ist mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Untere Naturschutzbehörde hat hierbei um Ergänzung der textlichen Festsetzungen gebeten, siehe Ziffer 1 des Beschlusses.
 
Die Anregungen der öffentlichen Auslegung wurden bereits am 25.09.2023 förmlich abgewogen. Das Ergebnis dieser Abwägung wurde den jeweiligen Behörden durch das Ingenieurbüro Zillinger bereits mitgeteilt.
Nach der abschließenden heutigen Beschlussfassung kann das Verfahren (B-Plan) zur Erweiterung des Gewerbepark Ballersbach-West mit der Veröffentlichung in der nächsten WIMS-Ausgabe am 16.12.2023 zur Rechtskraft gebracht werden. Die beabsichtigte Erschließung zur Erweiterung des Gewerbeparks soll Ende Februar 2024 beginnen.
 
Die nachfolgenden Beschlussfassungen müssen abschließend verabschiedet werden.
 
a)       den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
 
b)       den Satzungsbeschluss zur integrierten Orts- und Gestaltungssatzung gem. § 91 (3) HBO sowie für die wasserwirtschaftlichen Festsetzungen gemäß § 37 Abs. 4 HWG, jeweils i.V.m. § 9 (4) BauGB.
 

Beschluss:
 
zu a:
 
1.   Die textlichen Festsetzungen werden wie folgt nachrichtlich ergänzt:
  "Im Geltungsbereich liegt für das Flurstück 89 ein Brutverdacht der Feldlerche, nachgewiesen 2021, vor.
     Die erforderliche CEF-Maßnahme wurde vertraglich gesichert. Die Maßnahme ist auf den Flurstücken 278 - 283 in Flur 13 und auf den Flurstücken 307 - 310 und 317 (teilweise) - 322 in Flur 14, Gemarkung Offenbach der Gemeinde Mittenaar, im Frühjahr 2024 zu realisieren."
 
2.   Oben genannter Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht wird unter Beachtung des am 25.09.2023 gefassten Beschlusses (Beratung und Beschluss über die Anregungen der öffentlichen Auslegung) als Satzung beschlossen.
 
3.  Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
 
4.  Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen, sobald die Flächennutzungsplan-Änderung rechtswirksam wurde.
 
zu b:
 
Die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz i.V.m § 9 (4) BauGB werden als Entwässerungssatzung beschlossen.
 
2.   Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vorstehenden Satzungen durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.
 
Wir bitten um Zustimmung.
 

 

 



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