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öffentlich


Sachstandsberichte Ortgericht Mittenaar und Schiedsamt Mittenaar



Sachvortrag:
 
Der Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Mittenaar, Wolfgang Wetz, gibt einen Einblick in den Aufbau und die Aufgaben des Ortsgerichts.
 
Ortsgerichte sind der "verlängerte Arm des Amtsgerichts". Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. In den Ortsgerichten wird kein Recht gesprochen, sondern sie leisten Bürgern und der Justiz Hilfestellungen.
 
Den Ortsgerichten obliegen Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesen. Zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen zählen insbesondere Schätzungen von Gebäuden und Beglaubigungen von Unterschriften. Aber auch weitere Aufgaben, beispielsweise Nachlasssicherungen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte.
 
Seit Mai 2022 gibt es eine Dachorganisation für die hessischen Ortsgerichte ("Verband Hessischer Ortsgerichte e. V."), insbesondere mit dem Ziel überörtlicher Zusammenarbeit der Ortsgerichte.
 
Wer im Ortsgericht mitwirken möchte, muss bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen mitbringen, die im Ortsgerichtsgesetz näher beschrieben sind. Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig.
 
Weitere Informationen zum Ortsgericht können dem beigefügten Skript des Ortsgerichtsvorstehers entnommen werden.
 
Schiedsmann Ulrich Hilk gibt einen Einblick in den Aufbau und die Aufgaben des Schiedsamts.
 
Die Hauptaufgabe der Schiedsämter ist die vorgerichtliche Streitschlichtung. Schiedspersonen sind Organe der Rechtspflege, die stets unparteiisch und verschwiegen handeln müssen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
 
In zahlreichen Arten von Streitigkeiten (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten und viele mehr) ist ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt zwingend vorgesehen, bevor die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden kann. Ziel ist immer die vorgerichtliche Schlichtung. Im Rahmen des Schlichtungsversuchs haben beide Parteien die Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Wenn die Parteien sich einig werden, wird ein sogenannter Vergleich aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben. Damit ist der Vergleich rechtswirksam und für 30 Jahr vollstreckbar.
 
Die Sachkosten für das Schiedsamt, beispielsweise Fachliteratur, Lehrgangskosten, Bereitstellung eines Raumes, usw., sind von der Gemeinde zu tragen.
 
Im Bereich der Schiedsämter gibt es ebenfalls eine überörtliche Vereinigung, den "Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V." (BDS).
 
Herr Hilk berichtet, dass Anzahl und Intensität der Schiedsamtsfälle in den letzten Jahren merklich angestiegen sei.

 
 



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Gemeinde Mittenaar
Leipziger Straße 1, 35756 Mittenaar
Tel.: 02772 9650-0
E-Mail: sekretariat@mittenaar.de
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